Der § 20 des Sozialgesetzbuches Nr. V verlangt von den Krankenkassen, dass Sie mit Ihren Leistungen zur Primärprävention neben der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. (Leitfaden Prävention GKV- Spitzenverband Fassung Aug. 2010)
So kommt es, dass die Krankenkassen einen Zuschuss zu den Präventionskursen gewähren. (i.d.R. bis zu 80% der Kursgebühr, je nach Krankenkasse und Kurs maximal 2mal im Jahr)
Die Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention sind durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vorgegeben.
An die entsprechenden Kurse und die Kursleitung werden klare Qualitätsanforderungen gestellt.
Unsere Kurse sind von den großen Krankenkassen anerkannt. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach der Höhe des Ihnen gewährten Zuschusses. Sollte Ihre Krankenkasse noch nicht mit uns zusammenarbeiten, kontaktieren Sie uns bitte. |